In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Kaiserslautern wurde einem Mandanten vorgeworfen, kinderpornografische Bilder und Videos besessen zu haben. Nach der Durchsuchung waren auf Asservaten entsprechende Dateien gefunden worden. Hinzu kam eine erhebliche Belastung: Der Mandant war bereits einschlägig vorbestraft. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Besitzes kinderpornografischer Inhalte.

Der Mandant bestritt jedoch, von den Dateien Kenntnis gehabt zu haben. Genau hier setzte die Verteidigung durch Rechtsanwalt Dennis Schuchna an. Denn für eine Verurteilung reicht es nicht automatisch aus, dass sich Dateien irgendwo auf einem Gerät befinden. Entscheidend ist, ob dem Beschuldigten ein Besitz im rechtlichen Sinne nachgewiesen werden kann.

In der Hauptverhandlung wurde deshalb eine Verteidigungserklärung abgegeben, mit der dieser Besitz bestritten wurde. Daraufhin wurde ein Sachverständigengutachten eingeholt. Das Ergebnis war entscheidend: Es konnte nicht sicher festgestellt werden, wie die Dateien auf das Endgerät gelangt waren und ob sie für den Mandanten tatsächlich abrufbar waren.

Diese Zweifel reichten aus. Nach rund fünf Jahren Verfahrensdauer wurde der Mandant vollständig freigesprochen. Das Gericht stellte fest, dass der Tatvorwurf in der Hauptverhandlung nicht zur Überzeugung des Gerichts bewiesen werden konnte.

Der Fall zeigt: Auch wenn kinderpornografische Dateien gefunden werden, bedeutet das nicht automatisch eine Verurteilung. Gerade bei digitalen Beweismitteln kommt es auf technische Details an: Speicherort, Zugriffsmöglichkeit, Kenntnis, Abrufbarkeit und Entstehungsweg der Dateien können entscheidend sein.

Unsere Kanzlei Strafrecht am Rhein verteidigt bundesweit in Verfahren wegen Kinderpornografie. Wenn bei Ihnen eine Durchsuchung stattgefunden hat oder Ihnen Besitz, Erwerb oder Verbreitung kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen wird: Machen Sie keine Angaben gegenüber der Polizei. Lassen Sie zuerst die Ermittlungsakte und die technischen Beweise prüfen.

Kontaktieren Sie uns frühzeitig, damit Ihre Verteidigung von Anfang an richtig aufgebaut wird.