Willkommen bei Strafrecht am Rhein – Ihre Kanzlei für die Verteidigung in Verfahren wegen Internetbetrugs, Cybercrime und Geldwäsche
Bundesweite Strafverteidigung bei digitalen Betrugsverfahren, Geldwäscheverdacht und Ermittlungen im Internet.
„Hier trifft spezialisierte Strafverteidigung auf technisches Verständnis.“
Internetbetrug hat viele Gesichter: Kleinanzeigen, Online-Shops, Zahlungsdienste, Bankkonten, Kreditkarten, Messenger, Kryptowährungen, KI-generierte Inhalte und digitale Spuren spielen in Strafverfahren immer häufiger eine zentrale Rolle.

Wir verteidigen von „Klein“ bis „Groß“
Strafrecht am Rhein verteidigt Beschuldigte bundesweit in digitalen Betrugsverfahren — von einzelnen Online-Bestellungen und Kleinanzeigen-Fällen bis zu umfangreichen Ermittlungen wegen gewerbsmäßigen Betrugs, Geldwäsche, Krypto-Transaktionen oder Darknet-Bezug.
Viele unserer Mandate betreffen ganz klassische Alltagsfälle — wie den Vorwurf von betrügerischem Verkauf über Kleinanzeigen-Plattformen oder eine unbezahlte Online-Bestellung. Ebenso häufig vertreten wir Personen, die durch die Überlassung ihres privaten Bankkontos an eine andere Person das erste Mal mit der Justiz in Konflikt geraten. Genauso konsequent verteidigen wir Sie in umfangreichen, komplexen Ermittlungsverfahren wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs, organisierter Geldwäsche, Krypto-Transaktionen oder Darknet-Bezug.
Kein Fall ist zu klein, kein Verfahren zu komplex. Jede Vorladung und jedes Ermittlungsverfahren birgt das Risiko eines Strafregistereintrags. Unser Ziel ist immer die diskrete, schnelle und möglichst geräuschlose Einstellung des Verfahrens — unabhängig von der Schadenssumme.
Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben, Ihr Konto gesperrt wurde, die Polizei bei Ihnen durchsucht hat oder Ihnen vorgeworfen wird, Geld, Waren, Accounts, Zahlungsdaten oder Kryptowährungen genutzt zu haben, sollten Sie frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Hier sind Sie richtig, wenn es um einen dieser Fälle geht
Strafrecht am Rhein: Spezialisierte Verteidigung mit Blick für digitale Beweise
Digitale Ermittlungsverfahren erfordern strafrechtliche Erfahrung und ein tiefes Verständnis für technische Beweismittel. In Verfahren wegen Internetbetrug, Geldwäsche und Cybercrime geht es häufig um Kontobewegungen, IP-Adressen, Logins, Chatverläufe, Zahlungswege, Wallets, Plattformdaten oder beschlagnahmte Smartphones und Computer.
Wir verteidigen Beschuldigte im gesamten Bundesgebiet in digitalen Betrugsverfahren — von einzelnen Online-Bestellungen und Kleinanzeigen-Fällen bis zu umfangreichen Ermittlungen wegen gewerbsmäßigen Betrugs, Geldwäsche, Krypto-Transaktionen oder Darknet-Bezug.
Die gesamte Kommunikation und Mandatsabwicklung kann auf Wunsch komplett digital, per Video-Call oder telefonisch erfolgen. Alternativ begrüßen wir Sie gerne zu einem persönlichen Gespräch in unserer Kanzlei in Düsseldorf.
Der wichtigste Rat: Sprechen Sie mit uns, bevor Sie aussagen
Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben, Ihr Konto gesperrt wurde, es eine Durchsuchung gab oder Ihnen Internetbetrug, Geldwäsche oder Cybercrime vorgeworfen wird, sollten Sie frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Machen Sie keine Aussage bei der Polizei, bevor die Ermittlungsakte durch unsere Rechtsanwälte geprüft wurde. Jede unbedachte Äußerung im frühen Stadium kann die spätere Verteidigung erheblich erschweren.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Eine erste Kontaktaufnahme und die Klärung, ob wir Ihren Fall übernehmen können, ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.

