Willkommen bei Strafrecht am Rhein – Ihre Kanzlei für die Verteidigung in Verfahren wegen Internetbetrugs, Cybercrime und Geldwäsche

Bundesweite Strafverteidigung bei digitalen Betrugsverfahren, Geldwäscheverdacht und Ermittlungen im Internet.

„Hier trifft spezialisierte Strafverteidigung auf technisches Verständnis.“

Internetbetrug hat viele Gesichter: Kleinanzeigen, Online-Shops, Zahlungsdienste, Bankkonten, Kreditkarten, Messenger, Kryptowährungen, KI-generierte Inhalte und digitale Spuren spielen in Strafverfahren immer häufiger eine zentrale Rolle.

Wir verteidigen von „Klein“ bis „Groß“

Strafrecht am Rhein verteidigt Beschuldigte bundesweit in digitalen Betrugsverfahren — von einzelnen Online-Bestellungen und Kleinanzeigen-Fällen bis zu umfangreichen Ermittlungen wegen gewerbsmäßigen Betrugs, Geldwäsche, Krypto-Transaktionen oder Darknet-Bezug.

Viele unserer Mandate betreffen ganz klassische Alltagsfälle — wie den Vorwurf von betrügerischem Verkauf über Kleinanzeigen-Plattformen oder eine unbezahlte Online-Bestellung. Ebenso häufig vertreten wir Personen, die durch die Überlassung ihres privaten Bankkontos an eine andere Person das erste Mal mit der Justiz in Konflikt geraten. Genauso konsequent verteidigen wir Sie in umfangreichen, komplexen Ermittlungsverfahren wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs, organisierter Geldwäsche, Krypto-Transaktionen oder Darknet-Bezug.

Kein Fall ist zu klein, kein Verfahren zu komplex. Jede Vorladung und jedes Ermittlungsverfahren birgt das Risiko eines Strafregistereintrags. Unser Ziel ist immer die diskrete, schnelle und möglichst geräuschlose Einstellung des Verfahrens — unabhängig von der Schadenssumme.

Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben, Ihr Konto gesperrt wurde, die Polizei bei Ihnen durchsucht hat oder Ihnen vorgeworfen wird, Geld, Waren, Accounts, Zahlungsdaten oder Kryptowährungen genutzt zu haben, sollten Sie frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Hier sind Sie richtig, wenn es um einen dieser Fälle geht

Viele Ermittlungsverfahren beginnen mit einem scheinbar alltäglichen Online-Geschäft: Eine Ware wurde verkauft, eine Rechnung nicht bezahlt, ein Paket weitergeleitet oder eine Retoure soll manipuliert worden sein.

Kleinanzeigen-Betrug, Vorkasse-Betrug und Dreiecksbetrug: Ihnen wird vorgeworfen, auf Kleinanzeigen, Facebook Marketplace, Vinted oder ähnlichen Plattformen Ware angeboten, Geld erhalten und anschließend nicht geliefert zu haben? Oder wurden Sie in einen Dreiecksbetrug eingebunden, bei dem Konto, Account oder Kommunikation von Dritten genutzt wurden? → Mehr Informationen zu Kleinanzeigen- & Verkaufsbetrug

Bestellbetrug, Klarna, PayPal und Rechnungskauf: Es geht um unbezahlte Online-Bestellungen, Klarna, PayPal, Ratenkauf, Lastschrift, offene Rechnungen oder Packstationen? Nicht jede unbezahlte Rechnung ist Betrug. Entscheidend ist, ob Ihnen bereits bei der Bestellung ein strafbarer Vorsatz nachgewiesen werden kann. → Mehr Informationen zu Bestell- und Warenkreditbetrug

Refund-Betrug und Retourenbetrug: Der Vorwurf lautet, Sie hätten leere Pakete zurückgesendet, falsche Tracking-Daten genutzt, Refund-Services beauftragt oder Rückerstattungen erschlichen, obwohl Ware behalten worden sein soll?

Paketagenten, Warenagenten und Reshipping: Sie haben Pakete angenommen, umverpackt oder weitergeleitet — möglicherweise im Glauben an einen legalen Nebenjob? In solchen Fällen prüfen Ermittlungsbehörden häufig, ob Sie bewusst an einer Betrugsstruktur mitgewirkt oder leichtfertige Geldwäsche begangen haben.

Fake-Shops und gewerblicher Online-Betrug: Gegen Sie wird als Shop-Betreiber, Domain-Inhaber, Zahlungsabwickler oder Beteiligter eines Online-Shops ermittelt? Bei Fake-Shop-Verfahren stehen häufig Betrug, gewerbsmäßiges Handeln, Geldwäsche und digitale Zahlungswege im Raum.

In vielen Cybercrime-Verfahren steht nicht die Ware, sondern der Zahlungsweg im Mittelpunkt: Bankkonto, Kreditkarte, PayPal, Apple Pay, Google Pay, Online-Banking oder Kryptowährungen.

Konto gesperrt oder Vorladung wegen Geldwäsche: Ihr Bankkonto wurde plötzlich gesperrt? Es sind Zahlungen eingegangen, die angeblich aus Betrug, Phishing, Fake-Shops oder Online-Betrug stammen? Oder Ihnen wird vorgeworfen, Geld für andere empfangen, weitergeleitet oder abgehoben zu haben? Wir verteidigen bei Geldwäscheverdacht, Kontosperrung, Kontomissbrauch und dem Vorwurf, als Finanzagent gehandelt zu haben. → Mehr Informationen zu Geldwäsche und Kontosperrung

Identitätsmissbrauch und Betrug mit fremden Daten: Sie bekommen Rechnungen, Inkassoschreiben oder Post von der Polizei, obwohl Sie angeblich nie bestellt haben? Jemand hat Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihre Bankdaten, Kreditkartendaten oder Online-Accounts verwendet? Wir prüfen, ob Bestellung, Zahlung oder Kontoeröffnung wirklich Ihnen zugeordnet werden können.

Kreditkartenbetrug und Zahlungsdatenmissbrauch: Ihnen wird vorgeworfen, fremde Kreditkartendaten, Apple Pay, Google Pay, virtuelle Karten oder Zahlungsdaten für Online-Käufe genutzt zu haben? Wir verteidigen bei Vorwürfen wegen Kreditkartenbetrug, Computerbetrug, Zahlungsdatenmissbrauch und Geldwäsche.

Phishing, Account-Takeover und Online-Banking-Betrug: Es geht um ausgespähte Zugangsdaten, gehackte Konten, fremde Logins, SIM-Swapping, manipulierte Mobilfunkkarten, Online-Banking oder Geldflüsse über Ihr Konto? Wir prüfen, welche Rolle Ihnen tatsächlich nachweisbar ist: Täter, Gehilfe, Kontoinhaber — oder selbst Betroffener eines Fremdzugriffs.

Viele moderne Betrugsverfahren beruhen nicht auf technischer Manipulation, sondern auf Täuschung über Kommunikation: WhatsApp, Telegram, Dating-Plattformen, Fake-Profile, angebliche Polizeibeamte, vermeintliche Notlagen oder gefälschte Unternehmenskommunikation.

Messenger-Betrug, Love-Scam und Schockanrufe: Ihnen wird vorgeworfen, über WhatsApp, Telegram, Instagram, Facebook oder Dating-Plattformen an einem Betrug beteiligt gewesen zu sein? Wir verteidigen Beschuldigte, denen vorgeworfen wird, Nachrichten geschrieben, Konten bereitgestellt, Geld empfangen, Beträge weitergeleitet oder als Abholer tätig gewesen zu sein.

CEO-Fraud und Business-E-Mail-Compromise: Der Vorwurf lautet, Sie hätten sich als Geschäftsführer, Vorgesetzter, Geschäftspartner oder Zahlungsberechtigter ausgegeben, um Überweisungen auszulösen? Bei solchen Verfahren geht es häufig um gefälschte E-Mails, manipulierte Kommunikationsketten, Zahlungsanweisungen, Unternehmenskonten und hohe Schadenssummen.

Fake-Kundenservice, Tech-Support-Scam und AnyDesk-Betrug: Ihnen wird vorgeworfen, sich als Mitarbeiter von Microsoft, DHL, einer Bank, eines Zahlungsdienstleisters oder eines technischen Supports ausgegeben zu haben? Oder geht es um Fernwartungssoftware wie AnyDesk, TeamViewer oder ähnliche Programme? Wir verteidigen bei Vorwürfen wegen Computerbetrug, Datenmissbrauch und Geldwäsche.

KI-Betrug, Deepfakes und Fake-Profile: Neue Betrugsverfahren betreffen zunehmend KI-generierte Bilder, Stimmen (Voice Cloning), Videos, Texte oder Fake-Profile. Der Vorwurf lautet dann häufig, künstliche Intelligenz eingesetzt zu haben, um Vertrauen aufzubauen, Identitäten vorzutäuschen oder Zahlungen auszulösen.

Bei größeren digitalen Ermittlungsverfahren geht es häufig um arbeitsteilige Strukturen, Kryptowährungen, Darknet-Marktplätze, Datenhandel, Wallets, internationale Zahlungswege oder den Vorwurf gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Handelns.

Krypto-Betrug, Trading-Scams und Fake-Investments: Es geht um Bitcoin, USDT, Wallets, Krypto-Börsen, Fake-Investments, Trading-Plattformen oder angebliche Online-Broker? Wir verteidigen bei Vorwürfen wegen Krypto-Betrug, Anlagebetrug, Cybertrading-Fraud, Geldwäsche, Zahlungsabwicklung und Wallet-Nutzung.

Recovery-Scams und Fake-Kanzleien: Manche Verfahren betreffen angebliche Dienstleister, Kanzleien oder Ermittler, die Geschädigten versprechen, verlorenes Geld aus Krypto- oder Anlagebetrug zurückzuholen. Wir verteidigen Beschuldigte bei Verfahren wegen Recovery-Scams, Fake-Kanzleien und Betrug im Zusammenhang mit angeblicher Schadenswiedergutmachung.

Darknet-Marktplätze, Datenhandel und Forenstrukturen: Ermittelt wird gegen Sie wegen Aktivitäten auf Darknet-Marktplätzen, Foren, Telegram-Gruppen oder Handelsplattformen? Es geht um Verkäuferprofile (Vendoren), Moderatorenrollen, Administratoren, Zugangsdaten, Accounts, Credentials oder digitale Waren? Wir verteidigen bei komplexen Cybercrime-Verfahren mit Darknet-Bezug.

Krypto-Mixer, Tumbler und No-KYC-Exchanges: Der Vorwurf lautet, Kryptowährungen über Mixer, Tumbler, No-KYC-Börsen, ausländische Plattformen oder verschleierte Wallet-Strukturen bewegt zu haben? In solchen Verfahren prüfen wir, ob der Vorwurf der Geldwäsche, Verschleierung oder Beteiligung an einer kriminellen Struktur tatsächlich tragfähig ist.

Strafrecht am Rhein: Spezialisierte Verteidigung mit Blick für digitale Beweise

Digitale Ermittlungsverfahren erfordern strafrechtliche Erfahrung und ein tiefes Verständnis für technische Beweismittel. In Verfahren wegen Internetbetrug, Geldwäsche und Cybercrime geht es häufig um Kontobewegungen, IP-Adressen, Logins, Chatverläufe, Zahlungswege, Wallets, Plattformdaten oder beschlagnahmte Smartphones und Computer.

Wir verteidigen Beschuldigte im gesamten Bundesgebiet in digitalen Betrugsverfahren — von einzelnen Online-Bestellungen und Kleinanzeigen-Fällen bis zu umfangreichen Ermittlungen wegen gewerbsmäßigen Betrugs, Geldwäsche, Krypto-Transaktionen oder Darknet-Bezug.

Die gesamte Kommunikation und Mandatsabwicklung kann auf Wunsch komplett digital, per Video-Call oder telefonisch erfolgen. Alternativ begrüßen wir Sie gerne zu einem persönlichen Gespräch in unserer Kanzlei in Düsseldorf.

Der wichtigste Rat: Sprechen Sie mit uns, bevor Sie aussagen

Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben, Ihr Konto gesperrt wurde, es eine Durchsuchung gab oder Ihnen Internetbetrug, Geldwäsche oder Cybercrime vorgeworfen wird, sollten Sie frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Machen Sie keine Aussage bei der Polizei, bevor die Ermittlungsakte durch unsere Rechtsanwälte geprüft wurde. Jede unbedachte Äußerung im frühen Stadium kann die spätere Verteidigung erheblich erschweren.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Eine erste Kontaktaufnahme und die Klärung, ob wir Ihren Fall übernehmen können, ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.