Niklas Hatlé | Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Niklas Hatlé verteidigt Mandanten bei Vorwürfen aus dem gesamten Strafrecht – von der ersten polizeilichen Vorladung über das Ermittlungsverfahren und die Hauptverhandlung bis hin zur Strafvollstreckung. Dabei verbindet er eine konsequente strafrechtliche Verteidigung mit besonderer fachlicher Kompetenz in medizinisch geprägten Verfahren, der Nebenklage sowie im Straf- und Maßregelvollzug.
Bereits während seines Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln entwickelte Rechtsanwalt Hatlé ein besonderes Interesse am Strafrecht. Den universitären Schwerpunktbereich „Internationales Strafrecht, Strafverfahren, praxisrelevante Gebiete des Strafrechts“ schloss er mit der Note „vollbefriedigend“ ab. Auch beide juristischen Staatsexamina absolvierte er mit überdurchschnittlichem Erfolg.
Sein Referendariat richtete Rechtsanwalt Hatlé konsequent strafrechtlich aus. Prägende Stationen absolvierte er insbesondere in einer Kölner Strafrechtskanzlei sowie bei der Staatsanwaltschaft Köln in einer Abteilung für Kapitaldelikte.
Strafrechtliche Vorwürfe gegen Ärzte, Pflegekräfte und andere Angehörige von Heilberufen lassen sich selten allein mit juristischen Argumenten lösen. Behandlungsverläufe, medizinische Befunde und Sachverständigengutachten sind häufig der Schlüssel zum Verfahrensausgang. Dank seiner spezialisierten Kenntnisse im Medizinrecht ist Rechtsanwalt Hatlé in der Lage, Krankenunterlagen und ärztliche Stellungnahmen eigenständig kritisch auszuwerten, methodische Mängel in Gutachten offenzulegen und diese Erkenntnisse strategisch in die Verteidigung einzubringen.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Vertretung von Geschädigten. Insbesondere im Rahmen der Nebenklage begleitet Rechtsanwalt Hatlé Opfer von Straftaten durch das gesamte Strafverfahren. Auch hier bietet seine Expertise an der Schnittstelle zur Medizin einen entscheidenden Mehrwert: Gerade bei Körperverletzungsdelikten oder schweren gesundheitlichen Spätfolgen ordnet er Atteste und Gutachten ein, um die tatsächlichen Folgen einer Tat präzise und nachvollziehbar in den Prozess einzubringen.
Darüber hinaus vertritt Rechtsanwalt Hatlé Gefangene und Untergebrachte im Straf- und Maßregelvollzug. Er begleitet Mandanten insbesondere bei Fragen zu Verlegungen und Lockerungen, in gerichtlichen Verfahren nach § 109 StVollzG sowie bei der Vorbereitung einer Entlassung.
Im Mittelpunkt seiner Tätigkeit steht die akribische Aufarbeitung der Ermittlungsakten und eine enge, persönliche Betreuung. Rechtsanwalt Hatlé legt großen Wert darauf, Mandanten transparent über rechtliche Handlungsoptionen aufzuklären, strategische Schritte verständlich zu vermitteln und Vertrauen durch Verlässlichkeit zu schaffen.
Rechtsanwalt Niklas Hatlé ist als angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei Strafrecht am Rhein tätig.

