Anklageschrift wegen Kinder- oder Jugendpornografie (§§ 184b, 184c StGB) – Ablauf, Chancen, Verteidigung
Wenn Sie eine Anklageschrift im Zusammenhang mit Kinder- oder Jugendpornografie erhalten, bedeutet das: Die Staatsanwaltschaft hält die Beweise für ausreichend, um ein Gerichtsverfahren einzuleiten. Noch hat das Gericht jedoch nicht entschieden, ob es tatsächlich zur Hauptverhandlung kommt.
Mit Zustellung beginnt das Zwischenverfahren. In dieser Phase wird die Anklage vom Gericht geprüft. Für die Verteidigung ist das die Gelegenheit, eine fundierte Verteidigungsstrategie aufzubauen und gegebenenfalls verpasste Maßnahmen nachzuholen. Wir wissen, dass viele Betroffene sich vor allem eine Vermeidung der öffentlichen Hauptverhandlung wünschen. Gleichzeitig ist es unser Ziel, Sie bestmöglich auf den Gerichtssaal vorzubereiten – denn dort entscheidet sich in der Praxis das Verfahren.

Kann eine Hauptverhandlung noch verhindert werden?
Für viele Mandanten ist die zentrale Frage: „Lässt sich eine öffentliche Hauptverhandlung noch vermeiden?“ – Wir nehmen dieses Anliegen ernst und prüfen routinemäßig alle Möglichkeiten. Im Zwischenverfahren bestehen dazu folgende Ansätze:
- Nichtzulassung der Anklage: Wenn die Beweise nicht ausreichen, kann das Gericht die Anklage zurückweisen.
- Anordnung ergänzender Ermittlungen: Das Gericht kann weitere Gutachten oder Zeugenvernehmungen anordnen.
- Rücknahme der Anklage durch die Staatsanwaltschaft: In seltenen Fällen gelingt es, dass die Staatsanwaltschaft die Anklage zurücknimmt und stattdessen ein Strafbefehl erlassen wird – so kann eine öffentliche Hauptverhandlung vermieden werden.
- Strafbefehl im Hauptverhandlungstermin: Das Gericht kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft auch im Hauptverhandlungstermin noch einen Strafbefehl erlassen, wenn der Angeklagte nicht erschienen ist. Das setzt jedoch eine vorherige Abstimmung voraus, um Nachteile wie eine polizeiliche Vorführung oder sogar einen Haftbefehl zu vermeiden.
Wir prüfen diese Optionen automatisch – weil wir wissen, dass die Vermeidung einer öffentlichen Verhandlung für viele Mandanten das größte Anliegen ist.
Unsere Verteidigungsschritte im Zwischenverfahren
- Fristverlängerung & Akteneinsicht
- Mit Zustellung der Anklageschrift läuft eine kurze Frist, in der Einwendungen gegen die Eröffnung erhoben werden kö Diese Frist lässt sich problemlos verlängern.
- Die entscheidenden Beweise liegen in einem gesonderten Beweismittelordner („Sonderband“), der nicht versandt wird. Wir nehmen diese Beweismittel persönlich vor Ort beim Gericht in Augenschein.
- Prüfung der Beweise und Entwicklung einer Verteidigungsstrategie
- Zunächst sichten und bewerten wir die Beweislage.
- Auf dieser Grundlage legen wir eine Verteidigungsstrategie fest. Diese kann beinhalten:
- eine schriftliche Stellungnahme zur Anklage
- Benennung weiterer Entlastungszeugen oder Vorlage neuer Beweismittel
- Anträge auf ergänzende Ermittlungen wie die Einholung eines unabhängigen Sachverständigengutachtens
Unser Anspruch ist es, gezielt und fundiert zu argumentieren. Anstatt pauschale Einwände zu erheben, konzentrieren wir uns auf die Punkte, die Ihr Verfahren wirklich beeinflussen können.
Versäumte Schritte holen wir im Zwischenverfahren nach
Immer wieder übernehmen wir Verfahren, in denen bislang keine aktive Verteidigung stattgefunden hat. Das bedeutet nicht, dass Ihre Chancen verloren sind. Im Zwischenverfahren holen wir alle erforderlichen Maßnahmen nach:
- Sichtung der Beweise im Sonderband beim Gericht
- Bewertung und Festlegung einer Verteidigungsstrategie
- Gegebenenfalls Stellungnahme zur Anklage und Beweisanträge wie die Einholung eines Gutachtens
So stellen wir sicher, dass kein Ansatzpunkt ungenutzt bleibt – und Sie mit einer bestmöglichen Ausgangslage in das weitere Verfahren gehen.
Zulassung der Anklage – was das wirklich bedeutet
Die Zulassung der Anklage ist das häufigste Ergebnis im Zwischenverfahren. Sie bedeutet aber nicht, dass die Verteidigung gescheitert ist oder das Gericht Ihre Argumente für unbeachtlich hält.
Oft entscheiden sich Gerichte schlicht dafür, die Beweise in der Hauptverhandlung zu prüfen. Das ist für sie mit weniger Aufwand verbunden, als schon im Zwischenverfahren umfangreiche Entscheidungen zu treffen. Das Gericht will sich hier häufig noch nicht festlegen.
Wichtig: Eine Zulassung der Anklage hat keine Signalwirkung für Schuld oder Strafe. Ihre Verteidigungsargumente können in der Hauptverhandlung weiterhin greifen – bis hin zu einem Freispruch.
Trotzdem ist es sinnvoll, bereits im Zwischenverfahren Einwände vorzubringen. Sie können die Sichtweise des Gerichts beeinflussen und bilden eine Grundlage für das spätere Verfahren.
Nach Zulassung der Anklage – Pflicht zur Hauptverhandlung
- Nach der Zulassung kommt es zwingend zur Hauptverhandlung.
- Die Staatsanwaltschaft kann die Anklage nicht mehr zurücknehmen.
- Der Angeklagte ist grundsätzlich verpflichtet, persönlich zu erscheinen.
Besonderheit: In seltenen Fällen besteht die Möglichkeit, dass das Gericht im Termin – auf Antrag der Staatsanwaltschaft – anstelle einer öffentlichen Verhandlung noch einen Strafbefehl erlässt.
Aber Vorsicht: Ob die Justiz diesen Weg tatsächlich geht, hängt stark vom Einzelfall ab. Ohne vorherige Abstimmung drohen erhebliche Nachteile, etwa eine polizeiliche Vorführung oder im schlimmsten Fall der Erlass eines Haftbefehls.
Deshalb prüfen wir für unsere Mandanten im Vorfeld, ob diese Möglichkeit realistisch ist. Wenn es sinnvoll erscheint, leiten wir die notwendigen Schritte ein und stimmen das Vorgehen mit dem Gericht ab – stets mit dem Ziel, eine öffentliche Verhandlung zu vermeiden.
Wenn es zur Hauptverhandlung kommt
Kommt es zur Hauptverhandlung, ist eine konsequente Verteidigung im Gerichtssaal entscheidend. Unsere Kanzlei ist auf Strafrecht spezialisiert, mit einem besonderen Schwerpunkt auf Verfahren nach §§ 184b, 184c StGB. Wir vertreten Mandanten bundesweit – diskret, kompetent und mit klarer Strategie.
- Wir kombinieren juristisches Fachwissen mit technischer Expertise, um digitale Spuren (IP-Adressen, Dateien, Chatprotokolle) kritisch zu hinterfragen.
- Wir entwickeln ein Verteidigungskonzept, das individuell auf Ihre Situation zugeschnitten ist.
- Wir begleiten Sie persönlich durch das Verfahren – ohne Vorverurteilung, auf Augenhöhe und konsequent in der Sache.
Nehmen Sie diskret Kontakt über unser Formular auf. Wir rufen Sie umgehend zurück und besprechen Ihre Verteidigung.

