In einem seit dem Jahr 2019 geführten Ermittlungsverfahren stand unser Mandant zunächst unter dem schwerwiegenden Vorwurf der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornografischer Inhalte. Ausgangspunkt war ein NCMEC-Hinweis aus dem Januar 2019; in der Folge kam es unter anderem zu Durchsuchungsmaßnahmen und zur Sicherstellung technischer Geräte.

Die spätere Auswertung bestätigte den ursprünglichen Vorwurf jedoch nicht. Statt kinderpornografischer Inhalte wurden letztlich lediglich Tierpornografie sowie sogenannte Präferenzbilder festgestellt. Nach Einreichung unserer Beschwerdeschrift im Jahr 2026 wurde das über viele Jahre andauernde Verfahren kurze Zeit später durch die Staatsanwaltschaft Essen gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.