In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Essen wurde unserem Mandanten der Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte gemäß § 184b StGB vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst einen Strafbefehl beantragt. Vorgesehen war eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 25 Euro, also insgesamt 3.000 Euro. Grundlage des Vorwurfs waren insbesondere mutmaßliche Bitcoin-Zahlungen im Zusammenhang mit einer Darknet-Plattform.

Für den Mandanten ging es dabei nicht nur um die Zahlung von 3.000 Euro. Noch schwerer wog die drohende Folge einer strafrechtlichen Verurteilung: Bei einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen hätte eine Eintragung im Führungszeugnis gedroht. Gerade bei Vorwürfen im Bereich Kinderpornografie kann eine solche Eintragung erhebliche berufliche und private Folgen haben.

Der Vorwurf: Bitcoin-Zahlungen und Darknet-Bezug

Die Ermittlungen stützten sich unter anderem auf eine Verdachtsmeldung und eine Analyse von Finanztransaktionen. In der Ermittlungsakte fanden sich Hinweise auf ein Konto bei der Solarisbank beziehungsweise Bitwala sowie mehrere Buchungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen. Die Ermittlungsbehörden leiteten daraus den Verdacht ab, dass Zahlungen im Zusammenhang mit dem Erwerb strafbarer Inhalte stehen könnten.

Genau an dieser Stelle setzte die Verteidigung an: Ein strafrechtlicher Vorwurf nach § 184b StGB darf nicht auf bloßen Vermutungen beruhen. Entscheidend ist, ob dem Beschuldigten der konkrete Erwerb oder Besitz kinderpornografischer Inhalte tatsächlich nachgewiesen werden kann. Gerade bei Verfahren mit Kryptowährungen, Darknet-Bezug und Zahlungsströmen muss sehr genau geprüft werden, ob aus einzelnen Transaktionen wirklich ein strafbarer Besitz oder Erwerb folgt.

Erfolgreiche Verteidigung: Am Ende stand der Freispruch

Nach der Verteidigung gegen den Strafbefehl endete das Verfahren mit einem Freispruch. Der Mandant musste die im Strafbefehl vorgesehene Geldstrafe von 3.000 Euro nicht zahlen. Vor allem aber konnte eine Vorstrafe im Führungszeugnis verhindert werden.

Das Amtsgericht vermochte weder festzustellen, dass der Mandant die fraglichen Bitcoin-Zahlungen leistete, noch, dass er überhaupt Kinderpornografie bezog oder in seinem Besitz hatte. Der Tatvorwurf konnte damit in entscheidenden Punkten nicht nachgewiesen werden.

Das Ergebnis zeigt, wie wichtig es ist, einen Strafbefehl wegen § 184b StGB nicht einfach hinzunehmen. Ein Strafbefehl wirkt auf den ersten Blick oft wie eine schnelle Erledigung des Verfahrens. Tatsächlich kann er aber gravierende Folgen haben: Wer nicht rechtzeitig reagiert, riskiert eine rechtskräftige Verurteilung, eine Geldstrafe und je nach Höhe der Strafe auch eine Eintragung im Führungszeugnis.

Strafbefehl wegen § 184b StGB erhalten? Sofort handeln!

Wer einen Strafbefehl wegen Kinderpornografie, Erwerb kinderpornografischer Inhalte oder Besitz kinderpornografischer Inhalte erhält, sollte schnell anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Die Frist von zwei Wochen für den Einspruch gegen einen Strafbefehl ist kurz. Wird sie versäumt, steht der Strafbefehl einem Urteil gleich.

Unsere Rechtsanwälte bei Strafrecht am Rhein sind auf Strafverfahren wegen § 184b StGB spezialisiert. Wir prüfen die Ermittlungsakte, die technischen Vorwürfe, Zahlungsflüsse, Datenträgerauswertungen und die Beweislage im Detail. Ziel ist es, vorschnelle Schlüsse der Ermittlungsbehörden aufzudecken und das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten zu erreichen.

In diesem Fall war das Ergebnis eindeutig: Freispruch statt 3.000 Euro Geldstrafe — und keine Vorstrafe im Führungszeugnis.