Geldwäsche- & Betrugsvorwurf durch Fake-Job: Anwalt bei Vorladung, Durchsuchung & Kontosperre
Strafverteidigung bei angeblichen Jobangeboten, fremden Geldeingängen, Kontoeröffnung, Krypto-Weiterleitung und leichtfertiger Geldwäsche.
Sie haben eine Vorladung oder Hausdurchsuchung wegen Geldwäsche (§ 261 StGB) oder Betrug (§ 263 StGB) erhalten, weil fremde Gelder über Ihr Konto geflossen sind? Oder wird Ihnen vorgeworfen, wegen eines angeblichen Nebenjobs Geld weitergeleitet, ein Konto eröffnet oder Kryptowährungen für Dritte gekauft zu haben? Machen Sie jetzt keine unbedachten Aussagen!
Kostenfreie Erstkontaktaufnahme: Senden Sie uns Ihre Vorladung oder den schriftlichen Äußerungsbogen der Polizei oder Zolls über unser Kontaktformular zu. Als spezialisierte Rechtsanwälte im Strafrecht übernehmen wir unverzüglich die Vertretung, sagen Termine bei der Polizei für Sie ab und beantragen Akteneinsicht.

Schnellcheck: Welche Konstellation trifft auf Sie zu?
Viele Beschuldigte geraten in ein Ermittlungsverfahren, obwohl sie sich selbst nicht als Täter einer Betrugs- oder Geldwäschetat sehen. Häufig beginnt alles mit einem angeblichen Nebenjob, einer scheinbar seriösen Stellenanzeige oder einem Kontakt über Social Media.
| Merkmal | Geld weiterleiten | Konto eröffnen / Konto überlassen | Krypto kaufen / Wallet-Transfer |
| Typische Masche | Job als „Zahlungshelfer“, „Tester“, oder Gefälligkeit für eine Online-Bekanntschaft. | Angeblicher Job als „Konto-Tester“, „App-Tester“ oder „Finanzassistent“. | Angebliche Tätigkeit als „Krypto-Assistent“, „Trading-Helfer“, „Wallet-Manager“ oder „Investment-Support“. |
| Was Sie tun sollen | Fremde Geldeingänge auf dem privaten Konto empfangen und per SEPA-Echtzeit, Western Union, MoneyGram oder Überweisung weiterleiten. | Ein neues Konto eröffnen, Bankkarte oder Zugangsdaten überlassen oder das eigene Konto für angebliche Firmenzahlungen nutzen lassen. | Geld in Bitcoin, USDT oder andere Kryptowährungen umtauschen und an eine fremde Wallet-Adresse senden. |
| Hintergrund | Die Gelder stammen häufig aus Phishing, Fake-Shops, Online-Betrug oder gekaperten Accounts. | Das Konto wird als Zwischenkonto für betrügerische Zahlungseingänge, Geldwäsche oder Identitätsmissbrauch genutzt. | Die Krypto-Transaktion soll Zahlungswege verschleiern und Gelder aus Betrug oder Phishing weiterleiten. |
| Typische Vorwürfe | Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Computerbetrug (§ 263a StGB) | Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Computerbetrug (§ 263a StGB) | Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Computerbetrug (§ 263a StGB) |
| Kernfrage der Verteidigung | Wussten Sie, dass die Gelder aus Straftaten stammen, oder wurden Sie selbst getäuscht? | Wer hatte tatsächlich Zugriff auf Konto, App, Bankkarte und Zugangsdaten? | Haben Sie die Herkunft des Geldes erkannt oder leichtfertig nicht erkannt? |
Erkennen Sie Ihre Situation hier wieder? So laufen die Betrugsmaschen ab
Die Hintermänner solcher Netzwerke agieren professionell. Sie nutzen gefälschte Arbeitsverträge, seriös wirkende Webseiten, angebliche Handelsregisterdaten, Logos, Ausweiskopien und Messenger-Kommunikation, um den Schein einer legalen Tätigkeit zu erzeugen.
Für die Ermittlungsbehörden sieht der Sachverhalt später oft anders aus: Auf Ihrem Konto sind Gelder eingegangen. Sie haben Beträge weitergeleitet. Sie haben ein Konto eröffnet. Sie haben Kryptowährungen gekauft. Deshalb entsteht schnell der Verdacht, Sie hätten an Betrug oder Geldwäsche mitgewirkt.
Entscheidend ist aber nicht nur, was objektiv passiert ist. Entscheidend ist, was Sie wussten, welche Warnzeichen erkennbar waren und ob Ihnen vorsätzliches oder leichtfertiges Handeln nachgewiesen werden kann.
Die häufigsten Abläufe aus unserer Kanzleipraxis:
Die Finanzagenten-Falle: Geld empfangen und weiterleiten
Der klassische Fall beginnt mit einem angeblichen Job als Zahlungsabwickler, Finanzassistent oder App-Tester.
Der Schein-Arbeitsvertrag
Sie haben sich online auf eine Stelle beworben. Der Bewerbungsprozess wirkt seriös. Sie erhalten möglicherweise einen Arbeitsvertrag, eine Stellenbeschreibung, Ansprechpartner, eine Firmenwebsite oder angebliche Unternehmensunterlagen.
Der Ablauf
Auf Ihrem privaten Girokonto gehen Zahlungen von Ihnen unbekannten Personen oder Firmen ein. Sie werden angewiesen, das Geld abzüglich einer Provision sofort weiterzuleiten — etwa per SEPA-Echtzeitüberweisung, Bargeldtransfer (Western Union, MoneyGram) oder Sie sollen dafür Kryptowährungen (Bitcoin, USDT) auf Börsen wie Binance kaufen.
Die strafrechtliche Realität
Das Geld kann aus Phishing, Fake-Shops, Online-Banking-Betrug, Kleinanzeigen-Betrug oder gekaperten Accounts stammen. Sobald Geschädigte Anzeige erstatten, gerät in der Regel zuerst der Kontoinhaber in den Fokus — denn seine IBAN ist die greifbare Spur in der Ermittlungsakte.
Zusätzlich wurde Ihr Bankkonto gesperrt? Hier erfahren Sie, wie Sie bei Kontosperren und Pfändungen richtig reagieren: Finanzagent, Geldwäsche und Betrug: Ihr Anwalt bei Vorladung, Kontosperrung und Kontomissbrauch
Die Kontoeröffnungs-Falle: Konto auf eigenen Namen eröffnet
Besonders gefährlich sind Fälle, in denen Beschuldigte wegen eines angeblichen Jobs neue Konten eröffnen sollen.
Die Begründung klingt zunächst plausibel: Konten sollen getestet, verifiziert oder für angebliche Zahlungsvorgänge vorbereitet werden. Teilweise sollen Bankkarten, Zugangsdaten, App-Zugriffe oder TAN-Verfahren an den angeblichen Arbeitgeber weitergegeben werden.
Strafrechtlich ist das riskant, weil das Konto auf Ihren Namen läuft. Für Bank, Polizei und Staatsanwaltschaft sind Sie deshalb der erste Ansprechpartner.
Wichtige Fragen sind dann:
- Wer hat die Kontoeröffnung veranlasst?
- Wer hatte Zugriff auf die Banking-App?
- Wer kannte Zugangsdaten, PIN oder TAN-Verfahren?
- Wurde die Bankkarte weitergegeben?
- Von welchen Geräten erfolgten Logins?
- Wer hat die Zahlungen tatsächlich ausgelöst?
Die Krypto-Falle: Bitcoin oder USDT für Dritte gekauft
Immer häufiger sollen Beschuldigte eingegangene Gelder nicht einfach weiterüberweisen, sondern in Kryptowährungen umtauschen.
Typische Anweisungen lauten:
- Bitcoin kaufen,
- Stablecoins wie USDT kaufen,
- Geld auf eine Krypto-Börse einzahlen,
- Wallet-Adressen aus einem Chat übernehmen,
- Kryptowährungen an eine fremde Wallet senden,
- Screenshots der Transaktion schicken.
Aus Sicht der Ermittlungsbehörden kann das besonders verdächtig wirken, weil Kryptowährungen häufig zur Verschleierung von Geldflüssen genutzt werden. Für die Verteidigung ist aber auch hier entscheidend, ob Sie den kriminellen Hintergrund kannten oder ob Ihnen lediglich eine angeblich legale Tätigkeit vorgespiegelt wurde.
Erste Hilfe: 5 Regeln bei Post von der Polizei
Wenn Sie eine Vorladung, einen Anhörungsbogen oder Post von der Staatsanwaltschaft erhalten haben, sollten Sie nicht versuchen, den Sachverhalt auf eigene Faust zu erklären. Gutgläubige Betroffene wollen meist sofort zeigen, dass sie „nur helfen“ wollten. Ohne Aktenkenntnis kann eine gut gemeinte Erklärung aber genau die Umstände liefern, aus denen später Vorsatz oder leichtfertige Geldwäsche hergeleitet wird.
- Schweigerecht nutzen: Keine Aussage bei der Polizei
Bei einer polizeilichen Vorladung müssen Sie als Beschuldigter grundsätzlich weder erscheinen noch Angaben zur Sache machen. Erscheinenspflichten gelten nur bei Ladungen durch Staatsanwaltschaft oder Gericht. Auch dort haben Sie aber das Recht, zur Sache zu schweigen. Wir sagen den polizeilichen Vernehmungstermin für Sie ab.
- Beschuldigtenbogen nicht zur Sache ausfüllen
Füllen Sie den Beschuldigtenbogen nicht zur Sache aus.
Riskant sind Sätze wie:
- „Ich dachte, das wäre ein normaler Nebenjob.“
- „Ich habe nur das Geld weitergeleitet.“
- „Ich durfte nur eine Provision behalten.“
- „Ich habe für meinen Arbeitgeber ein Konto eröffnet.“
- „Ich sollte nur Bitcoin kaufen.“
Solche Angaben können entlastend gemeint sein, enthalten aber zugleich belastende Informationen. Ob und wie eine Einlassung abgegeben wird, sollte erst nach Akteneinsicht entschieden werden.
- Sofortige Einstellung jeglicher Handlungen
Leiten Sie ab sofort kein Geld mehr weiter. Heben Sie keine verdächtigen Gelder ab. Kaufen Sie keine Kryptowährungen mehr für Dritte. Nutzen Sie keine Wallet-Adressen, die Ihnen von unbekannten Personen geschickt wurden. Beenden Sie die Kommunikation mit den Hintermännern. Warnen oder bedrohen Sie diese nicht.
- Beweismittel sichern
Löschen Sie keine Chats, E-Mails, Stellenanzeigen oder Überweisungsbelege sowie Namen und Telefonnummern der Kontaktpersonen. Machen Sie sofort Screenshots von den Chatverläufen inklusive der Profilnummern/Telefonnummern und exportieren Sie den Chat. Diese Dokumente sind der Schlüssel, um Ihre Gutgläubigkeit nachzuweisen. Viele Hintermänner löschen die Chats nachträglich für beide Seiten, sobald sie merken, dass die Polizei ermittelt.
- Strafrecht am Rhein beauftragen & Akteneinsicht anfordern
Warten Sie nicht ab, bis die Staatsanwaltschaft Fakten schafft. Senden Sie uns Ihre Vorladung oder den Beschuldigtenbogen direkt über unser Online-Formular zu oder rufen Sie uns an. Wir übernehmen sofort die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden, sagen polizeiliche Termine für Sie ab und beantragen Akteneinsicht. Erst nach Akteneinsicht entwickeln wir Ihre maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.
Warum droht eine Strafe? Vorsatz vs. leichtfertige Geldwäsche
Der zentrale Vorwurf lautet meist Geldwäsche gemäß § 261 StGB. Strafbar ist nicht nur vorsätzliches Handeln. § 261 Abs. 6 StGB erfasst auch Fälle, in denen der Beschuldigte leichtfertig nicht erkennt, dass Geld aus einer rechtswidrigen Tat stammt.
- Bei Vorsatz: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahren.
- Bei Leichtfertigkeit: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren.
Was bedeutet Leichtfertigkeit im Strafrecht?
Leichtfertigkeit ist eine schwerwiegende Form der Fahrlässigkeit. Die Ermittlungsbehörden unterstellen Beschuldigten oft, sie hätten die kriminelle Herkunft anhand bestimmter Warnzeichen erkennen müssen.
Mögliche Indizien der Staatsanwaltschaft:
- ungewöhnlich hohe Provisionen für einfache Tätigkeiten,
- Abwicklung angeblicher Firmenzahlungen über Ihr privates Girokonto,
- Zahlungseingänge von unbekannten Dritten,
- sofortige Weiterleitung nach Zahlungseingang,
- Aufforderung zur schnellen Umwandlung von Geld in Bitcoin oder USDT,
- Kommunikation nur über Messenger,
- fehlendes persönliches Vorstellungsgespräch,
- unklare Firmenidentität,
- Aufforderung zur Geheimhaltung,
- Warnhinweise der Bank.
Unsere Verteidigungsaufgabe: Wir arbeiten heraus, dass Sie durch ein professionelles Täuschungssystem getäuscht wurden — etwa durch gefälschte Arbeitsverträge, seriös wirkende Firmennamen und Webseiten, Messenger-Kommunikation oder angebliche Ansprechpartner.
Nicht jede Naivität ist leichtfertige Geldwäsche. Nicht jeder, der auf einen Fake-Job hereinfällt, handelt strafbar. Entscheidend ist, was Ihnen konkret nachgewiesen werden kann.
Konto gesperrt oder Vermögensarrest?
Häufig erfahren Betroffene von den Ermittlungen erst, wenn die Bank das Girokonto plötzlich einfriert. Überweisungen werden nicht mehr ausgeführt, die Karte funktioniert nicht oder die Bank verlangt Herkunftsnachweise.
Grund dafür ist meist eine Geldwäscheverdachtsmeldung oder eine durch die Staatsanwaltschaft veranlasste Kontopfändung (§ 111f Abs. 1 StPO) sein.
- Keine voreiligen Erklärungen gegenüber der Bank
Erklärungen an die Bank können später in der Ermittlungsakte landen. Deshalb sollte die Kommunikation mit der Bank und die Verteidigung im Strafverfahren aufeinander abgestimmt werden.
- Gegen Kontopfändung und Vermögensarrest vorgehen
Hat die Staatsanwaltschaft Guthaben sichern lassen oder wurde ein Vermögensarrest vollzogen, prüfen wir die rechtlichen Möglichkeiten gegen die Sicherungsmaßnahme und beantragen gegebenenfalls eine gerichtliche Entscheidung.
- Zivilrechtliche Rückforderungen beachten
Neben dem Strafverfahren drohen häufig Rückforderungen von Geschädigten, Banken oder Zahlungsdienstleistern. Vorschnelle Zahlungen oder Schuldanerkenntnisse sollten vermieden werden. Strafverteidigung und zivilrechtliche Reaktion müssen aufeinander abgestimmt werden. Über unsere Kooperationsanwälte unterstützen wir Sie auch bei der Abwendung zivilrechtlicher Schadensersatzforderungen oder bei Problemen mit der Bank.

