Bewährung kriegen – Haftstrafe vermeiden: Wege im Umgang mit dem Vorwurf der Kinderpornografie
Ein Verfahren wegen des Besitzes, Erwerbs oder der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte (§ 184b StGB) bringt erhebliche Konsequenzen mit sich. Betroffene fragen sich nicht nur, wie das Verfahren diskret gehandhabt werden kann, sondern auch, wie sich eine Haftstrafe vermeiden lässt. Die Erlangung einer Bewährungsstrafe ist in vielen Fällen möglich – unter bestimmten Voraussetzungen und mit gezielter Verteidigungsstrategie.

Ausgangslage analysieren: Was beeinflusst die Strafzumessung?
Ein erster entscheidender Schritt in der Verteidigung ist die genaue Analyse der Ausgangslage. Dabei spielen folgende Aspekte eine zentrale Rolle:
- Vorstrafen:
- Bestehen Vorstrafen, insbesondere wegen ähnlicher Delikte (z. B. Verstöße gegen § 184b und § 184c StGB)?
- Gab es einen Verstoß während laufender Bewährung? Solche Umstände erschweren die Aussicht auf eine erneute Bewährung erheblich.
- Datenmenge und Inhalt:
- Wie viele kinderpornografische Dateien werden dem Beschuldigten vorgeworfen?
- Handelt es sich vorwiegend um sogenannte Posing-Darstellungen (posierende Kinder in sexualisierter Weise) oder um Darstellungen schwerer sexueller Missbrauchshandlungen? Der Schweregrad des Inhalts beeinflusst die Strafzumessung wesentlich.
- Persönliche Umstände:
- Gibt es Einsicht und eine ernsthafte Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der Tat, zum Beispiel im Rahmen einer (Sexual-) Therapie?
Möglichkeiten zur Haftvermeidung
Sobald die Ausgangslage geklärt ist, gilt es, konkrete Strategien zu entwickeln, um eine Bewährungsstrafe zu erlangen.
- Verringerung des Datenmaterials:
- Prüfung und Bewertung der vorgeworfenen Dateien: Häufig können Fehler in den Auswerteberichten aufgedeckt werden. Beispielsweise können Dateien irrtümlich als strafbar eingestuft worden sein oder doppelt gezählt werden.
- Eine Reduzierung der relevanten Datenmenge kann erheblich zu einer milderen Strafe beitragen.
- Abgabe eines Geständnisses:
- Ein frühes und umfassendes Geständnis wird strafmildernd gewertet, da es die Ermittlungen erleichtert und Reue signalisiert.
- Hierbei sollte die Einlassung sorgfältig vorbereitet werden, um tatsächliche Verantwortung zu übernehmen, ohne dabei unnötig belastende Details preiszugeben.
- Therapie als Bewährungsauflage:
- Das absolvieren einer Therapie oder der Besuch einer spezialisierten Beratungsstelle zeigt die Bereitschaft, sich mit der Tat und deren Ursachen auseinanderzusetzen.
- Der Nachweis einer laufenden Therapie kann das Gericht überzeugen, dass eine Bewährung ausreichend ist, um künftige Straftaten zu verhindern.
- Aufklärungshilfe:
- In geeigneten Fällen kann die aktive Mitwirkung an der Aufklärung weiterer Straftaten oder die Weitergabe relevanter Informationen zu Täternetzwerken strafmildernd wirken. Dies sollte jedoch nur nach sorgfältiger Prüfung der Risiken und mit anwaltlicher Beratung erfolgen.
Frühe Verteidigung ist entscheidend
Die Aussicht auf eine Bewährungsstrafe hängt maßgeblich von einer frühen und professionellen Verteidigung ab. Je besser die Ausgangslage analysiert und die Möglichkeiten ausgeschöpft werden, desto höher sind die Chancen, eine Haftstrafe zu vermeiden.
Sollten Sie mit entsprechenden Vorwürfen konfrontiert sein, zögern Sie nicht, frühzeitig Kontakt aufzunehmen. Eine vorausschauende Verteidigung kann den entscheidenden Unterschied machen.

